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Kostenübernahme

Kostenübernahme Ihre behandelnde Ärzt:in kann Ihnen eine Verordnung für Stimmtherapie ausstellen.

Mit dieser Verordnung können Sie gerne einen Termin bei uns vereinbaren. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Falle 90% der Kosten. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns gerne!